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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1992 - 9 G 14/90 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. September 1992 - 9 G 14/90 (https://dejure.org/1992,42409)
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Aufrechnung; Aufrechnungserklärung gegenüber der Teilnehmergemeinschaft; Begründungsmangel; Heilung
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- BVerwG, 25.11.1988 - 5 B 164.88
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1992 - 9 G 14/90
Begründungsmängel eines auf dem Gebiet der Flurbereinigung erlassenen Verwaltungsakts können noch während der Anhängigkeit des Klageverfahrens geheilt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.11.1988 - 5 B 164.88 - Buchholz, Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 424.01 § 4 FlurbG Nr. 10; Urteil des Senats vom 30.03.1989 - 9 G 7/83 -). - BVerwG, 29.04.1976 - V C 83.74
Schätzwertfeststellung - Abfindungsanspruch - Verzögerte Erfüllung - Prozeßzinsen
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1992 - 9 G 14/90
Nach § 51 Abs. 1 FlurbG sollen alle ein näher beschriebenes Maß übersteigenden Nachteile ausgeglichen werden, die unmittelbar durch Flurbereinigungsmaßnahmen verursacht werden, nur vorübergehender Art sind und nur dadurch eintreten, daß der mit der Flurbereinigung erstrebte Dauerzustand nicht sofort erreicht wird (BVerwG, Urteil vom 29.04.1976, Recht der Landwirtschaft/Rdl 1977, 69, 71).